25.07.2017
Förderung von Digitalisierungsprojekten durch Kredite
Die Notwendigkeit der Digitalisierung von Unternehmen am deutschen Standort wurde schon vor langer Zeit vom Bund und den Ländern erkannt. Mit der steigenden Wichtigkeit nehmen auch die Fördermöglichkeiten zu. Zur finanziellen Förderung bietet die KfW-Bank jüngst zwei Programme für Bestandsunternehmen an, auf die wir in diesem Artikel eingehen möchten.
Seit dem 1. Juli bietet die KfW-Bank zinsgünstige Finanzierungen für Digitalisierungsprojekte unter dem Titel „ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit“ an. Unternehmen mit schwacher Bonität können im Rahmen der Förderung besonders günstige Konditionen angeboten werden und auch kleine und mittlere Unternehmen werden zusätzlich gefördert.
Umfasst sind Investitionen und Betriebsmittel die im Zusammenhang mit Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben stehen. Hierzu zählen konkret die Vernetzung von ERP- und Produktionssystemen, also die klassische Industrie 4.0, sowie u. a. digitale Plattformen, Apps und digitale Vertriebskanäle sowie Datensicherheitskonzepte. Auch Maßnahmen die zur Strategie-Definition dienen werden gefördert.
Gefördert wird mit Haftungsfreistellungen in Höhe von 70 %, welche den Hausbanken die Kreditvergabe erleichtern und besonders günstige Zinssätze ab 1,00 % effektivem Jahreszins ermöglichen.
Antragsberechtigt sind etablierte Unternehmen die mindestens zwei Jahre am Markt sind, ein Innovations- oder Digitalisierungsvorhaben durchführen bzw. dies planen und:
- entweder KMU mit weniger als 250 Mitarbeitern sind sowie einem Jahresumsatz von höchstens 50. Mio € aufweisen,
- oder größere Mittelständler sind, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz 500 Mio. € nicht überschreitet.
Der Kreditmindestbetrag beträgt 25.000 € und wird bis zu einer Höhe von 25 Mio. € pro Vorhaben genehmigt.
Möglich gemacht wird die Förderung durch Bereitstellungen der Europäischen Union durch den Europäischen Investitionsfonds im Rahmen des Horizon 2020-Programms. Zusätzlich sind die Konditionen aus Mitteln des ERP-Sondervermögens und des Bundeshaushalts verbilligt.
Zeitgleich wurde mit dem „ERP-Mezzanine für Innovation“ ein Finanzierungs-Programm eingeführt, welches speziell zur langfristigen Finanzierung von Forschung und Entwicklung in bspw. Produkte und Prozesse dient. Finanziert wird über Fremd- und Nachrrang-Kapital mit bis zu 5 Mio. €. Für das Nachrangapital sind keine Sicherheiten erforderlich. Gefördert werden etablierte Unternehmen, die bereits bis zu zwei Jahren am Markt sind und deren Gruppenumsatz nicht mehr als 500 Mio. € beträgt.
Wir möchten auch auf die weitere Fördermöglichkeit im Rahmen des Landesförderprogramm „Digitalisierungsprämie“ aus unserem Nachfolgeartikel hinweisen.