Datenschutzbeauftragter in Konstanz
Am 25. Mai 2018 wird das derzeit gültige Bundesdatenschutzgesetz von einer Neufassung und der vom Europäischen Rat und Parlament beschlossene Datenschutz-Grundverordnung abgelöst. Diese Neuregelung hält einige Änderungen für die kleinen und mittelständischen Unternehmen aus dem Umkreis von Konstanz bereit. Deshalb beraten wir, von der eye-i4 GmbH aus Villingen-Schwenningen, die Unternehmen aus dem Umkreis von Konstanz rund um den Datenschutz, das neue Bundesdatenschutzgesetz und die Datenschutzgrundverordnung. Außerdem stellen wir den Unternehmen aus Konstanz und Umgebung ausgebildete und zertifizierte Datenschutzbeauftragte zur Verfügung, die alle Aufgaben und die Verantwortung zur Einhaltung aller Pflichten im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes übernehmen.
Datenschutz-Grundverordnung und Bundesdatenschutzgesetz
Die Datenschutzgrundverordnung ist eine vom Europäischen Rat und Parlament beschlossene Verordnung, die die Verarbeitung personenbezogener Daten in Europa regelt. Auf nationaler Ebene wird sie durch das neu verfasste, ebenfalls am 25. Mai 2018 in Kraft tretende Bundesdatenschutzgesetz ergänzt. Die Datenschutz-Grundverordnung sieht eine Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten für alle Unternehmen, deren „Kerntätigkeit in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen besteht, welche aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs und/oder ihrer Zwecke eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich machen“ vor. Es ist den Unternehmen aus Donaueschingen und Umgebung jedoch zu empfehlen, auch dann eine Person als Datenschutzbeauftragter zu benennen, wenn keine Pflicht dazu besteht. So kann die Verantwortung an erfahrene und zertifizierte Personen abgegeben werden, die alle Aufgaben im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes übernimmt. Bei der Benennung einer Person als Datenschutzbeauftragter stellen sich viele kleine und mittelständische Unternehmen aus Donaueschingen und Umgebung die Frage, ob sie eine interne oder eine externe Person als Datenschutzbeauftragter benennen sollen.
Warum eine externe Person als Datenschutzbeauftragter benennen?
Wird eine interne Person als Datenschutzbeauftragter benannt, dann müssen zusätzlich zum regulären Gehalt, Aus- und Weiterbildungskosten, sowie die Kosten für eine geeignete Ausstattung getragen werden. Dazu gehören zum Beispiel ein Einzelbüro und eventuell ein Betriebswagen. Der interne Datenschutzbeauftragte nimmt eine ähnliche Stellung wie der Betriebsrat ein und hat einen besonderen Kündigungsschutz.
Eine weitere Schwierigkeit bei der Benennung einer internen Person als Datenschutzbeauftragter besteht darin, dass diese bei der Ausübung weiterer Tätigkeiten im Unternehmen, in keinen Interessenskonflikt geraten darf und seinen Aufgaben als Datenschutzbeauftragter unabhängig nachgehen kann.
Bei der Benennung einer externen Person als Datenschutzbeauftragter, besteht der Vorteil, dass die Kostenstruktur vertraglich festgelegt und somit transparent und somit planbar ist. Auch die Kündigungsfrist wird vertraglich festgelegt.
Der externe Datenschutzbeauftragte tritt neutral zum Unternehmen auf, was nicht nur die Gefahr eines Interessenskonfliktes minimiert, sondern auch ein neutrales Auftreten gegenüber Mitarbeitern ermöglicht.
Auch in der Haftungsfrage bietet der externe Datenschutzbeauftragte einen großen Vorteil. Im Falle eines Datenschutzmissbrauches bei einer internen Person als Datenschutzbeauftragter haftet der Geschäftsführer aufgrund der Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung voll. Durch eine externe Person als Datenschutzbeauftragter kann dieses Risiko minimiert werden.
Die Datenschutzbeauftragten der eye-i4 GmbH
Unsere ausgebildeten und zertifizierten Datenschutzbeauftragten übernehmen alle Aufgaben, die in den Unternehmen unserer Kunden aus Donaueschingen und Umgebung, im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes, anfallen. Dazu gehört vor allem die Überwachung der Einhaltung aller Vorschriften aus der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes. Außerdem stehen sie allen Beteiligten als Berater zur Verfügung, nehme eine unabhängige Stellung ein und klären alle Beteiligten über ihre Rechte und Pflichten auf.
Gerne beraten wir Sie hierzu unverbindlich vor Ort im Umkreis von Donaueschingen. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie eine E-Mail. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.