02.08.2017
Landesförderprogramm „Digitalisierungsprämie“
In unserem vergangenen Blogeintrag hatten wir von Fördermöglichkeiten von Digitalisierungsprojekten durch Kredite berichtet. Heute möchten eine weitere Förderung im Rahmen von Digitalisierungsvorhaben aufnehmen: das Landesförderprogramm „Digitalisierungsprämie“ des Landes Baden-Württemberg.
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg informiert mit seinem Merkblatt detailliert über die Bedingungen des Landesförderprogrammes.
Wir möchten die Informationen kurz zusammenfassen. Das Ziel der modellhaften Förderung ist es die Mittelständler branchenübergreifend bei der Digitalisierung zu unterstützen. Das Programm soll sich dadurch auszeichnen, dass die Förderung besonders einfach zu beantragt ist. Gefördert wird mit Mitteln bis zu 10.000 €. In der Förderung umfasst sind:
- Anschaffungen und damit verbundene Dienstleistungen von Hard- und Software zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen,
- Anschaffung und damit verbundene Dienstleistungen von Hard- und Software zur Implementierung einer IT-Sicherheitslösung,
- Schulungen, die mit den Digitalisierungsvorhaben in Zusammenhang stehen
Umfasst sind also bspw. explizit Vorhaben wie die Einbindung von cyber-physishen Systemen in die Produktion, die Vernetzung des ERP-System mit Produktionssystemen oder auch die Einführung von medienbruchfreien (Produktions-)Systemen. Aber auch die Digitalisierung der eigenen Leistungen wird gefördert, also bspw. der Aufbau einer digitalen Plattform oder Usability-Verbesserungen.
Der Antrag kann auf der Website der L-Bank ausgefüllt werden.
Bei den Antragstellern gibt es Ausschlusskriterien. Antragberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Baden-Württemberg, die folgende Kriterien erfülen:
- Vorjahresumsatz höchstens 20 Mio. €
- maximal 100 Beschäftigte im Vollzeitäquivalent
- Beteiligung eines Nicht-KMU am Unternehmen < 25 %
- öffentliche Beteiligung am Unternehmen < 25 %
Wichtig ist auch, dass mit dem Digitalisierungsvorhaben zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurde und dass die Gesamtausgaben des Vorhabens mehr als 5.000 € und weniger als 100.000 € betragen.
Weitere Informationen können den unten aufgeführten Links entnommen werden.
Links
- Website von "Wirtschaft digital - Baden-Württemberg" zur Digitalisierungsprämie
- Flyer zur Digitalisierungsprämie auf der Website des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg
- Website des Ministeriums für Wirtschaft Baden-Württemberg zur "Initiative Wirtschaft 4.0"
- Website der L-Bank zur Digitalisierungsprämie
- Antrag zur Digitalisierungsprämie auf der Website der L-Bank
- Merkblatt zur Digitalisierungsprämie vom Server der L-Bank
- Beitrag der IHK Südlicher Oberrein zur Digitalisierungsprämie