Datenschutzbeauftragter in Freiburg
Ab dem 25. Mai 2018 muss die vom Europäischen Rat und Parlament beschlossene Datenschutz-Grundverordnung angewendet werden. Sie löst die derzeit gültige Bundesdatenschutzverordnung ab und hält deshalb einige Änderungen für die Unternehmen im Umkreis von Freiburg bereit. Deshalb berät die eye-i4 GmbH aus Villingen-Schwenningen die Unternehmen im Umkreis von Freiburg bei der Einhaltung aller Vorschriften der neuen Gesetzeslage. Außerdem übernehmen die zur Verfügung gestellten Datenschutzbeauftragten der eye-i4 GmbH die Verantwortung und alle Aufgaben, die im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung anfallen.
Datenschutz-Grundverordnung und Bundesdatenschutzgesetz
Die Datenschutzgrundverordnung ist eine vom Europäischen Rat und Parlament beschlossene Verordnung, die die Verarbeitung personenbezogener Daten in Europa regelt. Auf nationaler Ebene wird sie durch das neu verfasste, ebenfalls am 25. Mai 2018 in Kraft tretende Bundesdatenschutzgesetz ergänzt. Die Datenschutz-Grundverordnung sieht eine Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten für alle Unternehmen, deren „Kerntätigkeit in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen besteht, welche aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs und/oder ihrer Zwecke eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich machen“ vor. Es ist den Unternehmen aus Freiburg und Umgebung jedoch zu empfehlen, auch dann eine Person als Datenschutzbeauftragter zu benennen, wenn keine Pflicht dazu besteht. So kann die Verantwortung an erfahrene und zertifizierte Personen abgegeben werden, die alle Aufgaben im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes übernimmt. Bei der Benennung einer Person als Datenschutzbeauftragter stellen sich viele kleine und mittelständische Unternehmen aus Freiburg und Umgebung die Frage, ob sie eine interne oder eine externe Person als Datenschutzbeauftragter benennen sollen.
Die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten
Die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten eines Unternehmens aus dem Umkreis von Freiburg ist vor allem die Überwachung der Einhaltung aller Vorschriften aus der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes. Eine weitere Aufgabe ist es, allen Beteiligten als Berater zur Verfügung zu stehen und sie über die Rechte und Pflichten der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes aufzuklären.
Damit der Datenschutzbeauftragte uneingeschränkt diesen Aufgaben nachgehen kann, muss er in alle Datenschutzangelegenheiten des Unternehmens aus Freiburg und Umgebung eingebunden werden. Dabei muss er eine unabhängige Stellung einnehmen und darf in keinem Interessenskonflikt stehen. Außerdem ist der Datenschutzbeauftragte an die Geheimhaltung und Vertraulichkeit gebunden.
Warum eine externe Person als Datenschutzbeauftragter benennen?
Benennt ein Unternehmen eine interne Person als Datenschutzbeauftragter, dann müssen zusätzlich zum regulären Gehalt, Aus- und Weiterbildungskosten, sowie die Kosten für eine geeignete Ausstattung getragen werden. Außerdem besteht eine große Schwierigkeit bei der Benennung einer internen Person als Datenschutzbeauftragter darin, dass diese bei der Ausübung weiterer Tätigkeiten im Unternehmen, in keinen Interessenskonflikt geraten darf.
Bei der Benennung einer externen Person als Datenschutzbeauftragter, besteht der Vorteil, dass die Kostenstruktur vertraglich festgelegt und somit transparent ist. Zudem tritt sie neutral zum Unternehmen auf, was nicht nur die Gefahr eines Interessenskonfliktes minimiert, sondern auch ein neutrales Auftreten gegenüber Mitarbeitern ermöglicht.
Auch die Gesetzeslage für die Haftung im Falle eines Datenschutzmissbrauches spricht für eine externe Person als Datenschutzbeauftragter. Tritt dies bei einem internen Datenschutzbeauftragten ein, dann haftet der Geschäftsführer aufgrund der Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung voll. Durch eine externe Person als Datenschutzbeauftragter kann dieses Risiko minimiert werden.
Die Datenschutzbeauftragten der eye-i4 GmbH
Die ausgebildeten und zertifizierten Datenschutzbeauftragten der eye-i4 GmbH übernehmen alle Aufgaben, die in den Unternehmen unserer Kunden aus Freiburg und Umgebung, im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes, anfallen. Gerne beraten wir Sie hierzu unverbindlich vor Ort im Umkreis von Freiburg. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie eine E-Mail. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.